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Neue Regeln für aktive Landwirte bei der Beantragung von EU-Zahlungen

Das Gesetz führt strengere Kriterien für Landwirte ein, die als 'aktiv' gelten und EU-Zahlungen erhalten möchten. Landwirte müssen nun nachweisen, dass sie tatsächlich Kosten tragen oder Einnahmen aus der Landwirtschaft erzielen. Ziel ist es, die Unterstützung auf diejenigen zu konzentrieren, die tatsächlich in der Landwirtschaft tätig sind.
Wichtige Punkte
Landwirte müssen ihre aktive Tätigkeit durch Belege (z.B. Rechnungen für Futtermittel oder Verkäufe) nachweisen.
Es werden spezifische Schwellenwerte für Kosten und Einnahmen festgelegt, abhängig von der Betriebsgröße.
Vereinfachte Regeln gelten für Tierhalter oder Anbauer bestimmter Kulturen (z.B. Zuckerrüben, Tomaten).
Eine Übergangsregelung im Jahr 2026 erleichtert die Anforderungen für kleinere Betriebe (mit Zahlungen bis ca. 1125 Euro).
Der Status 'aktiver Landwirt' wird in offiziellen Bescheiden und im nationalen Betriebsregister vermerkt.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-01-23
Dafür 240
Dagegen 179
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w celu wzmocnienia pozycji rolników aktywnych zawodowo.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2120
Startdatum: 2026-01-07
Abstimmungsdatum: 2026-01-23
Abstimmung Nr.: 53