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Außergerichtliche Scheidung auf dem Standesamt: ein neues, schnelleres Verfahren.

Das Gesetz führt die Möglichkeit ein, sich auf dem Standesamt scheiden zu lassen, um lange und stressige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Dieses neue, schnellere Verfahren steht Paaren zur Verfügung, die sich einig sind, seit mindestens einem Jahr verheiratet sind und keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben. Die Gesamtkosten für eine solche Scheidung betragen 600 PLN, und die Formalitäten dauern mindestens einen Monat.
Wichtige Punkte
Scheidung ohne Gericht: Einvernehmliche Ehepaare ohne gemeinsame minderjährige Kinder können sich vor dem Standesbeamten scheiden lassen.
Erforderliche Dauer: Um das neue Verfahren nutzen zu können, muss die Ehe seit mindestens einem Jahr bestehen.
Bedenkzeit: Zwischen der Einreichung der ersten Dokumente und der endgültigen Scheidungserklärung muss mindestens ein Monat vergehen.
Kosten: Die Gebühr für die Scheidung auf dem Amt beträgt insgesamt 600 PLN (aufgeteilt in zwei Raten zu je 300 PLN).
Schnelle Namensänderung: Beim letzten Besuch auf dem Amt kann sofort die Rückkehr zum früheren Nachnamen erklärt werden.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 242
Dagegen 187
Enthaltung 2
gavel
Status:
Vom Sejm an den Senat weitergeleitet
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2121
Startdatum: 2026-01-07
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Sitzung Nr.: 53
Abstimmung Nr.: 66