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Außergerichtliche Scheidung: schnellere Eheauflösung ohne Richter

Das Gesetz führt die außergerichtliche Scheidung für kinderlose Ehepaare ein, die seit über einem Jahr getrennt leben. Das Verfahren findet im Standesamt statt, ist billiger und schneller als gerichtliche Verfahren, enthält aber Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch und Möglichkeiten zur Anfechtung bei Betrug oder Zwang.
Wichtige Punkte
Außergerichtliche Scheidung: kinderlose Ehegatten können die Ehe im Standesamt statt vor Gericht auflösen
Voraussetzungen: vollständiger und dauerhafter Zusammenbruch der Ehe, mindestens ein Jahr Ehedauer, keine gemeinsamen minderjährigen Kinder oder ungeborenen Kinder
Kosten: 300 PLN pro Person für die Einreichung von Zusicherungen und Erklärungen (insgesamt 600 PLN pro Paar), deutlich weniger als Gerichtsverfahren
Schutz vor Missbrauch: einmonatige Überlegungsfrist zwischen Einreichung von Zusicherungen und Erklärungen, Anfechtung möglich bei Betrug, Drohung oder Entscheidungsunfähigkeit
Rechtsfolgen: außergerichtliche Scheidung wird wie schuldlos behandelt, Rückkehr zum Geburtsnamen innerhalb eines Jahres möglich
Inkrafttreten: 1. Januar 2027
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 242
Dagegen 187
Enthaltung 2
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks rodzinny i opiekuńczy oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2121
Startdatum: 2026-01-07
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Abstimmung Nr.: 66