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Änderung des Gesetzes über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft

Das Gesetz ändert die Regeln für die Einleitung von Verfahren zur Gewährung und Auszahlung von Krankengeld und Pflegegeld. Es führt die Möglichkeit ein, Anträge in Papier- oder elektronischer Form einzureichen sowie elektronische Kopien der für die Gewährung und Auszahlung des Geldes erforderlichen Dokumente beizufügen.
Wichtige Punkte
Anträge auf Gewährung und Auszahlung von Leistungen können in Papier- oder elektronischer Form eingereicht werden.
Dem Antrag können Dokumente, beglaubigte Kopien oder elektronische Kopien beigefügt werden.
Im Zweifelsfall kann der Leistungsempfänger bzw. Leistungsträger die Vorlage von Originalanträgen oder -dokumenten verlangen.
Die neuen Vorschriften gelten auch für Verfahren, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet und noch nicht abgeschlossen wurden.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o świadczeniach pieniężnych z ubezpieczenia społecznego w razie choroby i macierzyństwa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2122
Startdatum: 2026-01-07
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 12