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Neue Tourismusabgabe: Änderungen für Reisende und Gemeinden

Der Gesetzentwurf führt eine neue Tourismusabgabe ein, die die bisherige lokale Abgabe ersetzt. Dadurch können mehr Gemeinden Gebühren von Touristen erheben, und deren Höhe kann differenziert werden. Die Änderungen zielen darauf ab, die Einnahmen der Kommunen zu erhöhen, die diese dann zur Verbesserung der Infrastruktur und öffentlichen Dienstleistungen verwenden können, um die Kosten des Tourismusverkehrs auszugleichen.
Wichtige Punkte
Jede Gemeinde kann eine Tourismusabgabe einführen, unabhängig von Klima- oder Landschaftsbedingungen.
Die Tourismusabgabe wird von Personen erhoben, die länger als einen Tag zu Tourismus-, Erholungs- oder Schulungszwecken verweilen.
Der maximale Satz der Tourismusabgabe beträgt 25% des Mindeststundenlohns.
Gemeinden können die Höhe der Abgabe nach Standort (z.B. Stadtteil) und danach differenzieren, ob die Unterkunft über einen Vermittler (z.B. eine Website) gebucht wurde.
Vermittler, wie Buchungsplattformen, sind verpflichtet, die Tourismusabgabe einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, und bestehende lokale Vorschriften bleiben ein weiteres Jahr gültig.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
94%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 27
Dagegen 400
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2127
Startdatum: 2026-01-08
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 67