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Verbot des Imports von Jagdtrophäen gefährdeter Tierarten

Ein neues Gesetz führt ein vollständiges Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen und lebenden Exemplaren gefährdeter Tierarten wie Elefanten, Löwen, Giraffen und Nashörnern nach Polen ein. Dies soll diese Tiere vor der Trophäenjagd und ihren negativen Auswirkungen auf ihre Populationen schützen. Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet, mit Ausnahmen für Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen und lebenden Exemplaren gefährdeter Tierarten (einschließlich Afrikanischer Elefanten, Afrikanischer Löwen, Giraffen, Südlicher Breitmaulnashörner) nach Polen.
Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft.
Das Verbot gilt nicht für Zoos und wissenschaftliche Einrichtungen.
Ziel ist der Schutz gefährdeter Tierarten und ihrer Ökosysteme vor den negativen Auswirkungen der Trophäenjagd.
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Status:
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Drucknummer: 10_2128
Startdatum: 2026-01-08