Neue Regeln für Seniorenclubs: einfachere Gründung und finanzielle Unterstützung
Dieser Gesetzentwurf führt neue, vereinfachte Regeln für die Gründung und den Betrieb von Seniorenclubs für Personen über 60 Jahre ein. Senioren können dadurch leichter eigene Organisationen gründen, die Rechtspersönlichkeit und finanzielle Unterstützung aus dem Staatshaushalt erhalten. Ziel ist die Aktivierung, Integration und Bekämpfung der Einsamkeit älterer Menschen durch vielfältige Angebote und Hilfen.
Wichtige Punkte
Einfachere Gründung von Seniorenclubs: Personen über 60 Jahre können problemlos einen Club (mind. 10 Mitglieder) gründen und beim Woiwoden registrieren lassen, wodurch sie Rechtspersönlichkeit erlangen.
Jährliche finanzielle Unterstützung: Seniorenclubs erhalten vom Staatshaushalt jährlich 5.000 bis 7.000 PLN, abhängig von der Mitgliederzahl, für ihre Aktivitäten.
Vereinfachte Finanzen: Clubs können eine vereinfachte Buchführung führen, und ihre für satzungsgemäße Zwecke bestimmten Einnahmen sind steuerfrei.
Aktivierung und Integration: Ziel der Clubs ist die Förderung von Bildungs-, Kultur-, Bewegungs- und Betreuungsaktivitäten für Senioren, um Einsamkeit und Isolation entgegenzuwirken.
Administrative Unterstützung: Der Woiwode wird bei der Gründung und Führung der Clubs helfen und deren Einhaltung der Vorschriften überwachen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2129
Startdatum: 2026-01-08