Jagdgesetzänderungen: Minderjährige dürfen Jagden mit elterlicher Zustimmung beobachten
Dieser Gesetzentwurf ändert die Vorschriften zur Teilnahme von Personen unter 18 Jahren an Jagden. Ab sofort dürfen Kinder und Jugendliche mit Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten passiv an Jagden als Beobachter teilnehmen. Ziel ist es, die Weitergabe von Jagdinteressen zu ermöglichen und Kinder gemäß den Überzeugungen der Eltern zu erziehen.
Wichtige Punkte
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Jagden beobachten, jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Zuvor galt ein absolutes Verbot der Anwesenheit Minderjähriger bei Jagden, unabhängig von der elterlichen Zustimmung.
Die Teilnahme Minderjähriger ist ausschließlich passiv – sie dürfen keine Waffen benutzen, da Waffenscheine erst ab 18 Jahren ausgestellt werden.
Die Änderung soll es Eltern ermöglichen, Jagdinteressen an ihre Kinder weiterzugeben und die Zahl zukünftiger Jäger zu erhöhen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2144
Startdatum: 2026-01-09