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Neue Pflichten für Unternehmen: Datenübermittlung an den europäischen Zugangspunkt

Das Gesetz führt für viele Unternehmen und Finanzinstitute eine neue Pflicht ein, ihre Berichte und andere öffentliche Informationen an den europäischen einheitlichen Zugangspunkt (ESAP) zu übermitteln. Diese Daten, wie Jahresabschlüsse oder Informationen zu Sanktionen, werden auf einer einzigen EU-Plattform öffentlich zugänglich sein. Für die Bürger bedeutet dies einen leichteren Zugang zu vereinheitlichten Informationen über Unternehmen, Pensionsfonds oder Banken, was bei fundierten Finanzentscheidungen helfen kann.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen ihre Finanz- und Tätigkeitsberichte an das Landesgerichtsregister übermitteln, das sie an den europäischen Zugangspunkt (ESAP) weiterleitet.
Informationen über verhängte Sanktionen gegen Finanzinstitute (Banken, Wertpapierfirmen, Versicherer) werden öffentlich und am europäischen Zugangspunkt verfügbar sein.
Pensions- und Investmentfonds werden verpflichtet, ihre Dokumente in Formaten zu veröffentlichen, die eine maschinelle Datenanalyse ermöglichen.
Die neuen Vorschriften treten schrittweise in Kraft: einige ab Juli 2026, der Großteil ab Januar 2028 und Januar 2030.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 239
Dagegen 0
Enthaltung 193
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w związku z przekazywaniem informacji do europejskiego pojedynczego punktu dostępu.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2159
Startdatum: 2026-01-20
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Abstimmung Nr.: 69