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Leichterer Zugang zu Finanzdaten von Unternehmen: Schaffung des Europäischen Zentralen Zugangspunkts.

Das Gesetz führt in Polen Bestimmungen ein, die die Übermittlung von Informationen an den Europäischen Zentralen Zugangspunkt (ESAP) ermöglichen, ein Online-Portal mit Daten über EU-Einrichtungen. Dadurch erhalten die Nutzer einen zentralen Zugang zu Informationen, die für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit von Bedeutung sind. Die Änderungen zielen darauf ab, das Recht der Europäischen Union umzusetzen und die Markttransparenz zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Schaffung eines EU-Portals (ESAP), das einen zentralen Zugang zu öffentlich zugänglichen Informationen bietet, die für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit von Bedeutung sind.
Finanzmarktteilnehmer müssen ihre Daten in einem datenextrahierbaren oder maschinenlesbaren Format übermitteln.
Die übermittelten Informationen müssen mit entsprechenden Metadaten versehen sein, einschließlich einer Rechtsträgerkennung.
Es wurden neue Regeln für die Aussetzung oder Beschränkung des Handels an einem geregelten Markt in Notsituationen oder bei erheblichen Preisschwankungen von Finanzinstrumenten eingeführt.
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55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 239
Dagegen 0
Enthaltung 193
gavel
Status:
Vom Sejm an den Senat weitergeleitet
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2159
Startdatum: 2026-01-20
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Sitzung Nr.: 53
Abstimmung Nr.: 69