arrow_back Trendthemen der Gesetzgebung
Teilen share

Neue Strafen für illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern

Das Gesetz führt neue Strafen für die illegale Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten und für die Ausfuhr solcher Güter aus der EU ein. Es bestimmt den Kulturminister als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen. Verstöße können mit Geldstrafen, Freiheitsbeschränkung oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geahndet werden.
Wichtige Punkte
Der Kulturminister wird zur alleinigen Behörde für die Erteilung von Genehmigungen zur Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten.
Ein neuer Straftatbestand wird eingeführt: Die illegale Einfuhr von Kulturgütern aus Nicht-EU-Staaten wird mit Geldstrafe oder bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Falsche Angaben in einem Antrag auf Einfuhrgenehmigung können zu bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe führen.
Ein Gericht kann die Einziehung illegal ein- oder ausgeführter Kulturgüter anordnen, auch wenn sie nicht dem Täter gehören.
Die Strafen für die illegale Ausfuhr von Kulturgütern aus der EU werden verschärft – sie betragen 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
57%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 249
Dagegen 20
Enthaltung 165
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o ochronie zabytków i opiece nad zabytkami oraz ustawy o Krajowej Administracji Skarbowej.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2160
Startdatum: 2026-01-20
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 30