Strengere Strafen für illegalen Handel mit Kulturgütern
Das Gesetz führt neue, strengere Strafen für den illegalen Import und Export von Kulturgütern ein, insbesondere von außerhalb der Europäischen Union. Es legt fest, wer Genehmigungen erteilt und welche Konsequenzen bei deren Fehlen oder der Angabe falscher Informationen drohen, um das Kulturerbe besser zu schützen.
Wichtige Punkte
Der Import von Kulturgütern aus Nicht-EU-Ländern ohne Genehmigung kann mit einer Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder bis zu 2 Jahren Haft sowie dem Verfall des Gegenstands geahndet werden.
Die Angabe falscher Informationen in Anträgen für Kulturgüter-Importgenehmigungen kann zu bis zu 3 Jahren Haft und dem Verfall des Gegenstands führen.
Der illegale Export von Kulturgütern außerhalb des EU-Zollgebiets wird mit 3 Monaten bis 5 Jahren Haft und dem Verfall bestraft.
Die Nationale Finanzverwaltung hat neue Befugnisse zur Durchsetzung dieser Vorschriften erhalten.
2026-02-13
Dafür
249
Dagegen
20
Enthaltung
165
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2160
Startdatum: 2026-01-20
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 30