Aufhebung des ukrainischen Sondergesetzes und neue Regeln für vorübergehenden Schutz
Das Gesetz beendet das bisherige Sondergesetz zur Hilfe für ukrainische Staatsbürger und überführt seine Bestimmungen in die allgemeinen Vorschriften zum vorübergehenden Schutz. Ab dem 5. März 2026 ändern sich die Regeln für den legalen Aufenthalt, den Zugang zu Leistungen (u.a. 800+, Familien-, Sozialleistungen) und die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge aus der Ukraine. Es führt neue Pflichten ein, wie die Identitätsbestätigung mit einem gültigen Reisepass, und verschärft die Kontrolle der Leistungsauszahlungen, indem es sie an den tatsächlichen Aufenthalt in Polen knüpft.
Wichtige Punkte
Ende des Sondergesetzes: Die Bestimmungen zur Hilfe für ukrainische Staatsbürger werden aufgehoben und durch geänderte allgemeine Vorschriften zum vorübergehenden Schutz ersetzt.
Neue Regeln für legalen Aufenthalt: Grundlage für den legalen Aufenthalt wird der EU-Ratsbeschluss zum vorübergehenden Schutz, nicht das Sondergesetz selbst. Der Aufenthalt ist bis zum Ende der Gültigkeit dieses Beschlusses legal.
Pflicht zur Identitätsbestätigung mit Reisepass: Personen, die ihre PESEL-Nummer aufgrund einer Erklärung erhalten haben, müssen ihre Identität bis zum 31. August 2026 mit einem gültigen Reisepass bestätigen. Bei Nichterfüllung droht der Verlust des UKR-Status und des Rechts auf legalen Aufenthalt.
Leistungen nur mit UKR-PESEL und bei Aufenthalt in Polen: Der Zugang zu 800+, Familien- und Sozialleistungen hängt vom Besitz einer PESEL-Nummer mit UKR-Status ab. Die Auszahlung der Leistungen wird ausgesetzt, wenn die Person oder das Kind Polen verlässt.
Änderungen in der Gesundheitsversorgung: Flüchtlinge mit UKR-PESEL behalten das Recht auf kostenlose Gesundheitsversorgung, jedoch mit Ausnahmen für Kuren, IVF, Endoprothetik und Kataraktoperationen.
Neue Arbeitgeberpflichten: Ein Arbeitgeber, der eine Person mit vorübergehendem Schutz einstellt, muss dies innerhalb von 7 Tagen dem Arbeitsamt des Landkreises melden.
Wohn- und Sozialhilfe: Die Hilfe in Form von Unterkunft und Verpflegung wird auf 60 Tage ab Einreise und maximal 12 Monate ab Beginn des Konflikts begrenzt. Es wurden auch Erleichterungen für Gelegenheitsmietverträge eingeführt.
Betreuung unbegleiteter Kinder: Das Gesetz regelt detailliert die Fragen der vorübergehenden Vormundschaft und des Registers für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern in Polen leben.
2026-01-23
Dafür
232
Dagegen
23
Enthaltung
175
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o wygaszeniu rozwiązań wynikających z ustawy o pomocy obywatelom Ukrainy w związku z konfliktem zbrojnym na terytorium tego państwa oraz o zmianie niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2172
Startdatum: 2026-01-20
Abstimmungsdatum: 2026-01-23
Abstimmung Nr.: 96