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Änderungen bei Gebühren und Zuschüssen im Bildungswesen bis 2035

Dieses Gesetz führt neue, höhere Gebühren für bestimmte Bildungsverfahren (von 2.800 bis 14.000 PLN) ein und legt jährliche Zweckzuschüsse für die Bildung von 2026 bis 2035 fest. Es ermöglicht der Regierung auch, die Höchstgrenzen für Zuschüsse früher, ab April 2026, festzulegen.
Wichtige Punkte
Die Gebühren für bestimmte Bildungsangelegenheiten steigen – ab dem 1. Juni 2026 betragen sie zwischen 2.800 und 14.000 PLN.
Die Regierung kann die Höchstgrenzen für Zuschüsse an Schulen früher, ab April 2026, festlegen.
Das Gesetz legt die genauen jährlichen Staatshaushaltsmittel für die Bildung für jedes Jahr von 2026 bis 2035 fest (z. B. 593 Mio. PLN im Jahr 2026, 497 Mio. PLN im Jahr 2035).
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95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 416
Dagegen 0
Enthaltung 21
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o systemie oświaty oraz ustawy o finansowaniu zadań oświatowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2178
Startdatum: 2026-01-21
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Abstimmung Nr.: 18