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Änderungen bei der Bildungsfinanzierung und Gebühren für Bildungseinrichtungen

Das neue Gesetz führt Änderungen bei der Finanzierung von Bildungsaufgaben für die Jahre 2026-2035 ein und legt konkrete Förderbeträge fest. Darüber hinaus werden neue Gebührenspannen für bestimmte im Bildungssystem tätige Einrichtungen festgelegt und der Prozess zur Festlegung zweckgebundener Zuschüsse optimiert.
Wichtige Punkte
Der Staat wird von 2026 bis 2035 Milliarden Zloty für Bildungsaufgaben bereitstellen, um die Stabilität des Bildungssystems zu gewährleisten.
Bestimmte im Bildungssystem tätige Einrichtungen zahlen Gebühren in einer geänderten Höhe von 2.800 PLN bis 14.000 PLN.
Der Ministerrat erhält die Möglichkeit, die Höchstbeträge für zweckgebundene Zuschüsse für das Jahr 2026 schneller festzulegen, was eine flexible Reaktion auf Bildungsbedürfnisse ermöglicht.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 416
Dagegen 0
Enthaltung 21
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2178
Startdatum: 2026-01-21
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 18