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Änderungen im GAP-Strategieplan: Moorschutz, Aufforstungsprämien und Tierwohl

Das Gesetz führt Änderungen am Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik ein und fügt neue Interventionen zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten sowie zur Fortsetzung von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen hinzu. Es erweitert den Umfang der Gewährung von Aufforstungsprämien auf die Fortsetzung von Verpflichtungen aus früheren Programmen und legt die Frist für die Antragstellung fest. Zudem werden die Regeln zur Festlegung von Zahlungskoeffizienten für Carbon Farming und Tierwohl präzisiert und die Schriftform für Rechtsmittel der Staatlichen Arbeitsinspektion eingeführt.
Wichtige Punkte
Eine Intervention zum Schutz von Mooren und Feuchtgebieten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde eingeführt.
Die Fortsetzung von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen aus dem PROW 2014–2020 (Pakete zu nachhaltiger Landwirtschaft und wertvollen Lebensräumen) wurde ermöglicht.
Die Gewährung von Aufforstungsprämien wurde auf die Fortsetzung von Verpflichtungen aus früheren Plänen zur Entwicklung des ländlichen Raums ausgeweitet.
Die Frist für die Antragstellung auf Aufforstungsprämien (Fortsetzung) wurde auf den Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli festgelegt.
Rechtsmittel der Staatlichen Arbeitsinspektion müssen in schriftlicher Form erfolgen.
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-13
Dafür 417
Dagegen 18
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2180
Startdatum: 2026-01-21
Abstimmungsdatum: 2026-02-13
Sitzung Nr.: 51
Abstimmung Nr.: 19