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Mehr Chancen für zukünftige Richter und Staatsanwälte bei Berufs-Prüfungen.

Das Gesetz führt einen dritten Versuch für die Richter- und Staatsanwaltsprüfung für Referendare ein, die durchgefallen sind. Diese Änderung soll den Berufseinstieg erleichtern, verschiedene Lebensumstände berücksichtigen und gilt auch für Personen, die die Prüfung in der Vergangenheit nicht bestanden haben.
Wichtige Punkte
Referendare, die die Richter- oder Staatsanwaltsprüfung nicht bestehen, können sie zweimal wiederholen, anstatt wie bisher nur einmal.
Personen, die zwischen 2013 und 2026 zweimal durch die Prüfung gefallen sind, erhalten eine zusätzliche, einmalige Chance, sie innerhalb von 5 Jahren zu bestehen.
Die Anzahl der zusätzlichen Versuche hängt davon ab, ob ein Referendar die Prüfung nicht besteht oder ohne triftigen Grund fernbleibt – unentschuldigtes Fehlen wird strenger behandelt.
Die Fristen für die Wiederholung der Prüfung wurden vereinheitlicht und vereinfacht und werden nun in Jahren statt in Monaten angegeben.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-27
Dafür 432
Dagegen 0
Enthaltung 0
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2201
Startdatum: 2026-02-05
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Sitzung Nr.: 52
Abstimmung Nr.: 67