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Neue Prüfungsregeln für zukünftige Richter und Staatsanwälte

Das Gesetz ändert die Regeln für die Teilnahme an Richter- und Staatsanwaltsprüfungen. Es führt eine Begrenzung der Wiederholungsversuche und neue Fristen für Personen ein, die ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Betroffen sind Personen, die sich auf den Beruf als Richter oder Staatsanwalt vorbereiten.
Wichtige Punkte
Maximal drei Versuche bei der Richterprüfung: zwei zu Standardterminen, dritter innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung.
Personen, die die Prüfung 2013–2026 zweimal nicht bestanden haben, erhalten zusätzliche 5 Jahre für einen weiteren Versuch.
Wer die Prüfung vor Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig nicht bestanden hat, muss sie innerhalb von 3 Jahren nach Ausbildungsabschluss wiederholen.
Zeit für die Erlaubnis zur Prüfungsteilnahme von 18 Monaten auf ein Jahr verkürzt.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-27
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o Krajowej Szkole Sądownictwa i Prokuratury.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2201
Startdatum: 2026-02-05
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Abstimmung Nr.: 67