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Neue Regeln für das Haushaltsmanagement und die Investitionskontrolle

Das Gesetz ändert die Verwaltung öffentlicher Gelder in Polen. Es führt neue Pflichten für Beamte bei der Planung großer Investitionen ein und erleichtert die Finanzierung freiwilliger Feuerwehren. Die Änderungen sollen staatliche Gelder besser schützen und transparentere Ausgaben gewährleisten.
Wichtige Punkte
Strengere Kontrolle großer Investitionen: Detaillierte Wirtschaftlichkeitsanalysen für Projekte über 10 Mio. Złoty aus dem Staatshaushalt, mit Veröffentlichungspflicht für Projekte über 500 Mio. Złoty
Erhöhte Finanzierung freiwilliger Feuerwehren: Jährliche Zuschüsse steigen von 21,4 Mio. Złoty (2026) auf 29,2 Mio. Złoty (2031)
Neue Regeln für die Rückgabe ungenutzter Zuschüsse: Kommunen und Institutionen zahlen Verzugszinsen bei verspäteter Rückzahlung
Schnellere Geldtransfers zwischen Behörden: Fristen von 10 auf 7 Werktage verkürzt
Besserer finanzieller Schutz bei Naturkatastrophen: Möglichkeit zur schnellen Bildung von Haushaltsreserven bis zum 20. Dezember des Haushaltsjahres
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96%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-02-27
Dafür 418
Dagegen 0
Enthaltung 19
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o finansach publicznych oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2206
Startdatum: 2026-02-09
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Abstimmung Nr.: 28