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Neue Strafen für Patostreaming: Kampf gegen schädliche Online-Inhalte

Dieser Gesetzesentwurf führt neue Bestimmungen in das Strafgesetzbuch ein, die darauf abzielen, sogenanntes 'Patostreaming' zu bekämpfen. Das bedeutet, dass die öffentliche Verbreitung von Online-Videos und Aufnahmen, die schwere Verbrechen, Tierquälerei, Demütigung anderer Personen oder illegales Glücksspiel darstellen, mit Gefängnis bestraft wird. Ziel ist es, die Gesellschaft, insbesondere Kinder und Jugendliche, vor schädlichen Inhalten zu schützen.
Wichtige Punkte
Einführung von Gefängnisstrafen (von 3 Monaten bis zu 5 Jahren) für die öffentliche Online-Verbreitung von Inhalten, die schwere Verbrechen wie Gewalt, Misshandlung von Menschen oder Tieren oder illegales Glücksspiel darstellen.
Strafen gelten auch für die Verbreitung simulierter Verbrechen, wenn diese als authentisch präsentiert werden, um die Förderung schädlicher Verhaltensweisen zu verhindern.
Eine Ausnahme ist für künstlerische, pädagogische, sammlerische oder wissenschaftliche Aktivitäten vorgesehen, dies gilt jedoch nicht für Tierquälerei.
Das Gesetz soll 30 Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten, um eine Anpassungszeit an die neuen Vorschriften zu ermöglichen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2208
Startdatum: 2026-02-09