Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister und Stadtpräsidenten auf zwei Amtszeiten
Dieser Gesetzesentwurf ändert die Verfassung und führt eine Regel ein, wonach Bürgermeister, Gemeindevorsteher und Stadtpräsidenten maximal zwei fünfjährige Amtszeiten ausüben dürfen. Ziel der Änderung ist es, die lokale Demokratie zu stärken, die Monopolisierung der Macht zu verhindern und die Rotation in diesen Positionen zu erhöhen, um neue Ideen und größeres Vertrauen der Bürger zu fördern. Die neuen Regeln gelten auch für Personen, die diese Ämter bereits innehaben.
Wichtige Punkte
Bürgermeister, Gemeindevorsteher und Stadtpräsidenten dürfen nur für zwei fünfjährige Amtszeiten gewählt werden.
Die Zwei-Amtszeiten-Regel gilt auch für Personen, die diese Ämter bereits innehaben, was bedeutet, dass ihre bisherigen Amtszeiten auf das Limit angerechnet werden.
Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung an der Kommunalverwaltung zu erhöhen und eine langfristige Machtausübung durch dieselben Personen zu verhindern.
Die Änderung soll für mehr Transparenz und rechtliche Stabilität in der Funktionsweise der Kommunalverwaltung sorgen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2211
Startdatum: 2026-02-09