Neue Strafen für die Behinderung des Kinderkontakts und der Kinderbetreuung
Dieser Gesetzentwurf führt neue Strafen für die Behinderung des Kontakts mit einem Kind oder dessen Betreuung ein, wie sie gerichtlich angeordnet oder in einer Vereinbarung festgelegt wurden. Ziel ist es, das Wohl des Kindes zu schützen und seinen Kontakt zu geliebten Menschen zu gewährleisten sowie Personen zu disziplinieren, die diese Kontakte absichtlich behindern. Die Änderungen betreffen sowohl einmalige Vorfälle als auch hartnäckiges Verhalten.
Wichtige Punkte
Wenn jemand hartnäckig den Kontakt eines Kindes zum anderen Elternteil oder einer anderen nahestehenden Person (z.B. Großeltern) behindert, drohen ihm eine Geldstrafe, Freiheitsbeschränkung oder bis zu einem Jahr Gefängnis.
Selbst eine einmalige, vorsätzliche Behinderung des Kinderkontakts, der gerichtlich oder in einer Vereinbarung festgelegt wurde, wird als Ordnungswidrigkeit behandelt. Dafür drohen eine Geldstrafe oder ein Verweis.
Das Gericht kann einer Person, die wegen Behinderung des Kinderkontakts verurteilt wurde, anordnen, eine Therapie bei einem Kinderpsychologen zu absolvieren, um das Problem zu lösen.
Ziel der Änderungen ist es, das Recht eines Kindes auf Aufrechterhaltung der Bindungen zu beiden Elternteilen und anderen wichtigen Personen in seinem Leben wirksamer zu schützen, was sich positiv auf seine Entwicklung und sein Wohlbefinden auswirken soll.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2212
Startdatum: 2026-02-10