Hochwasserhilfe: Immobilienankauf und vereinfachte Verfahren für Betroffene
Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Ankauf von hochwassergeschädigten Immobilien von Personen, die sich bis Oktober 2025 beworben haben, zu beschleunigen und zu vereinfachen. Es stellt zusätzliche Mittel dafür bereit und befreit Eigentümer von der Pflicht, Energieausweise für zum Abriss vorgesehene Gebäude vorzulegen. Dies ermöglicht es Hochwasseropfern, den Verkauf ihrer Immobilien schneller abzuschließen und Entschädigung zu erhalten, was ihre Sicherheit erhöht und materielle Verluste reduziert.
Wichtige Punkte
Zusätzliche 31,1 Millionen PLN für den Abschluss des Immobilienankaufs von Hochwasseropfern, die sich bis zum 1. Oktober 2025 beworben haben.
Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf von hochwassergeschädigten Gebäuden an die Staatskasse, was Formalitäten vereinfacht.
Erhöhung der Mittel für Immobilienankäufe im Jahr 2026 um 50 Millionen PLN in besonders begründeten Fällen, in denen ein Wiederaufbau unpraktisch ist.
Vereinfachte Verfahren für Betroffene, die einen schnelleren Abschluss des Immobilienverkaufs und Zugang zu Mitteln für neue Wohnungen ermöglichen.
2026-02-27
Dafür
432
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
An den Präsidenten übermittelt
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2223
Startdatum: 2026-02-11
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Sitzung Nr.: 52
Abstimmung Nr.: 71