Ende der Anbindehaltung: Neue Regeln für Haustierbesitzer
Dieser Gesetzesentwurf führt ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Haustieren ein, um deren Wohlbefinden zu verbessern. Hundebesitzer müssen isolierte, wettergeschützte Hundehütten bereitstellen, wenn ihre Tiere im Freien oder in Zwingern gehalten werden. Die Änderungen treten nach 12 Monaten in Kraft, um eine Anpassungszeit zu ermöglichen.
Wichtige Punkte
Ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Haustieren wird eingeführt, mit Ausnahmen für kurzfristige Situationen wie Transport, Tierarztbesuche, Training oder Sicherheitsgründe.
Hundebesitzer, die Hunde in Zwingern, unbeheizten Räumen oder im Freien halten, müssen eine isolierte Hundehütte aus Holz oder Holzwerkstoffen bereitstellen, die vor Witterung schützt, an die Größe des Hundes angepasst und vom Boden isoliert ist.
Wenn mehr als ein Hund an einem Ort gehalten wird, muss jeder Hund eine eigene Hütte haben, die den neuen Anforderungen entspricht.
Besitzer haben 12 Monate ab der Verkündung des Gesetzes Zeit, bestehende Hundehütten an die neuen Standards anzupassen und die Sicherheit von Tieren zu gewährleisten, die zuvor angebunden waren.
Das Verbot gilt nicht für Hunde, die für spezielle Zwecke eingesetzt werden (z.B. bei uniformierten Diensten, Rettungsdiensten) oder für Hirtenhunde während der saisonalen Weidehaltung.
Ein Verstoß gegen das Anbindeverbot wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldstrafe oder Haft geahndet.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2270
Startdatum: 2026-02-25