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Verbot der Anbindung von Hunden und Katzen, neue Regeln für Haltung im Freien

Neue Vorschriften verbieten das ständige Anbinden von Hunden und Katzen. Besitzer von Freilandhunden müssen entweder eingezäunte Flächen für freie Bewegung oder spezifische Zwingeranforderungen erfüllen. Das Gesetz tritt in einem Jahr in Kraft.
Wichtige Punkte
Anbindeverbot: Leinen nur für Spaziergänge, Transport, Tierarztbesuche oder Notfälle erlaubt.
Freilandhunde: eingezäunter Laufplatz erforderlich; ohne Zaun obligatorischer Zwinger mit Normen.
Zwingervorschriften: ausreichend Platz, Belüftung, Licht und isolierte Holzhütte.
Tägliche Bewegung: Pflicht zum Auslauf aus dem Zwinger.
Mindestgrößen für Zwinger per Verordnung festgelegt.
Ausnahmen: Diensthunde, Tierheime und Großzuchten (über zwei Würfe jährlich).
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Przedstawiony przez Prezydenta Rzeczypospolitej Polskiej projekt ustawy o zmianie ustawy o ochronie zwierząt.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2270
Startdatum: 2026-02-25