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Überwachung von Betontransporten und Änderungen im SENT-System

Der Gesetzentwurf führt eine Meldepflicht für den Transport von Transportbeton im SENT-System ein, um die Schattenwirtschaft und den Mehrwertsteuerbetrug im Bausektor einzudämmen. Die Änderungen umfassen auch die Abschaffung von Ausnahmen für Transporte zwischen Lagern desselben Unternehmens und einen besseren Datenaustausch zwischen Steuerbehörden und Umweltinspektionen.
Wichtige Punkte
Einbeziehung von Transportbeton in das SENT-Überwachungssystem zur Steuerabdichtung.
Vereinfachungen für große Betonlieferungen (über 100 m3) durch eine einzige Meldung pro Vertrag.
Abschaffung der Befreiung von der Registrierung für Warentransporte zwischen eigenen Lagern.
Einführung eines Registers für elektronische GPS-Siegel durch die Nationale Steuerverwaltung.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2272
Startdatum: 2026-02-25