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Neue Regeln für die Überwachung von Warentransporten und Brennstoffhandel

Das Gesetz erweitert das Überwachungssystem auf Transportbeton und mineralische Mischungen. Es führt vereinfachte Meldungen für große Betonlieferungen und neue Geldstrafen ein. Ziel ist es, das Steuersystem zu schließen und die Schattenwirtschaft zu reduzieren.
Wichtige Punkte
Neue überwachte Güter: Transportbeton und mineralische Mischungen (z.B. Mörtel) – jede Menge muss gemeldet werden.
Für Unternehmen: vereinfachte Meldung bei großen Betonlieferungen (über 100 m³) auf Basis eines Vertrags.
Neue Geldstrafen: 20.000 PLN für falsche Angaben in der vereinfachten Meldung, 5.000 PLN für fehlende Schlussabrechnung.
Betonlaster-Fahrer: bei GPS-Ausfall über 15 Minuten müssen sie anhalten und das Zollamt anrufen.
Neue amtliche GPS-Siegel: für jedes Siegel wird eine rückzahlbare Kaution von 2.000 PLN erhoben.
Mehr Behörden erhalten Zugriff auf Transportregisterdaten: z.B. der Hauptpharmazeutische Inspektor und das Nationale Landwirtschaftsförderungszentrum.
Registerdaten werden maximal 12 Monate nach Siegelentfernung gespeichert, es sei denn, ein Verfahren läuft.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o systemie monitorowania drogowego i kolejowego przewozu towarów oraz obrotu paliwami opałowymi oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2272
Startdatum: 2026-02-25
Abstimmungsdatum: 2026-04-17
Abstimmung Nr.: 39