Verbot der Anbindehaltung von Hunden und neue Zwingerregeln
Neue Vorschriften führen ein vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Hunden ein, mit Ausnahmen für kurzfristige Situationen wie Spaziergänge oder Tierarztbesuche. Hundebesitzer, die ihre Tiere in Zwingern halten, müssen ausreichend große Bereiche, tägliche Bewegung und isolierte Unterstände bereitstellen, um deren Wohlbefinden zu verbessern. Das Gesetz tritt 12 Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
Wichtige Punkte
Vollständiges Verbot der Anbindehaltung von Hunden (an einer Kette), mit einigen Ausnahmen (z.B. Leinenführung, Transport, Tierarztbesuch).
Einführung von Mindestanforderungen an Größe und Bauweise von Hundezwingern, abhängig vom Gewicht und der Anzahl der Tiere.
Pflicht zur Bereitstellung isolierter Hundehütten für Hunde, die in Zwingern, unbeheizten Räumen oder im Freien gehalten werden, zum Schutz vor Witterungseinflüssen.
Erfordernis, Hunden in Zwingern tägliche Bewegung außerhalb des Zwingers zu ermöglichen.
Die Vorschriften gelten nicht für Diensthunde und (teilweise) für Tiere in Tierheimen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2274
Startdatum: 2026-02-25