Möglichkeit der Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung für 2025-2026
Der Gesetzentwurf führt eine Option zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 für bestimmte Einheiten ein. Die Regelung betrifft Einheiten, die bestimmte Beschäftigungs- oder Umsatzschwellen nicht überschritten haben, und setzt damit Bestimmungen der EU-Richtlinie um.
Wichtige Punkte
Möglichkeit, ESG-Berichtspflichten für 2025 und 2026 nicht zu erfüllen, für Einheiten, die 1.000 Mitarbeiter oder 1,9 Mrd. PLN Nettoumsatz nicht überschreiten.
Die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Befreiung trifft der Leiter der Einheit.
Der Entwurf zielt darauf ab, eine in der Änderungsrichtlinie zur CSRD vorgesehene Option umzusetzen.
2026-02-27
Dafür
256
Dagegen
181
Enthaltung
0
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2277
Startdatum: 2026-02-25
Abstimmungsdatum: 2026-02-27
Sitzung Nr.: 52
Abstimmung Nr.: 30