arrow_back Bürgeraudit
Teilen share

Änderungen bei der Steuerverjährung: Ende instrumenteller Strafverfahren und neue Hypothekenregeln

Der Entwurf schafft die Möglichkeit ab, die Steuerverjährung durch die Einleitung von Steuerstrafverfahren künstlich zu verlängern, und beendet die Unverjährbarkeit hypothekarisch gesicherter Schulden. Er führt jedoch Verlängerungen für die Prüfung kurzfristiger Steuerkorrekturen und neue Regeln für verdeckte Einkünfte ein.
Wichtige Punkte
Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hemmt nicht mehr automatisch die Verjährung der Steuerschuld.
Hypothekarisch gesicherte Steuerschulden können nun verjähren, wobei die Frist für max. 5 Jahre gehemmt wird.
Die Frist zur Besteuerung von Einkünften aus nicht offengelegten Quellen wird effektiv um ein Jahr verlängert.
Die Verjährungsfrist verlängert sich um 12 Monate bei Steuerkorrekturen kurz vor Ablauf der Frist.
article Offizieller Text notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
55%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 193
Dagegen 238
Enthaltung 0
gavel
Status:
In Bearbeitung
Erfassen Sie Ihre Position für das Audit.
Warum ist Ihre Stimme wichtig?
Sie schafft einen rohen, unwiderlegbaren Beweis. Der Bürgerwille liefert permanente Daten, um die Loyalität der Regierung gegenüber ihren Bürgern zu überprüfen (hier erklärt). Beginnen Sie jetzt mit der Aufzeichnung.
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2288
Startdatum: 2026-02-26
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Sitzung Nr.: 53
Abstimmung Nr.: 84