Änderungen bei der Steuerverjährung: Ende instrumenteller Strafverfahren und neue Hypothekenregeln
Der Entwurf schafft die Möglichkeit ab, die Steuerverjährung durch die Einleitung von Steuerstrafverfahren künstlich zu verlängern, und beendet die Unverjährbarkeit hypothekarisch gesicherter Schulden. Er führt jedoch Verlängerungen für die Prüfung kurzfristiger Steuerkorrekturen und neue Regeln für verdeckte Einkünfte ein.
Wichtige Punkte
Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hemmt nicht mehr automatisch die Verjährung der Steuerschuld.
Hypothekarisch gesicherte Steuerschulden können nun verjähren, wobei die Frist für max. 5 Jahre gehemmt wird.
Die Frist zur Besteuerung von Einkünften aus nicht offengelegten Quellen wird effektiv um ein Jahr verlängert.
Die Verjährungsfrist verlängert sich um 12 Monate bei Steuerkorrekturen kurz vor Ablauf der Frist.
2026-03-13
Dafür
193
Dagegen
238
Enthaltung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2288
Startdatum: 2026-02-26
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Sitzung Nr.: 53
Abstimmung Nr.: 84