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Neue Mobbing-Definitionen und höhere Entschädigungen bei Diskriminierung am Arbeitsplatz

Der Gesetzentwurf führt präzise Definitionen für Mobbing und Diskriminierung ein und erhöht die Mindestentschädigung für betroffene Arbeitnehmer erheblich. Zudem werden Arbeitgeber verpflichtet, aktiv gegen Gewalt am Arbeitsplatz vorzugehen und klare Meldeverfahren einzuführen.
Wichtige Punkte
Erhöhung der Mindestentschädigung für Mobbing auf das Sechsfache des Mindestlohns.
Einführung der Begriffe Diskriminierung durch Annahme und Diskriminierung durch Assoziierung.
Verpflichtende Anti-Mobbing-Verfahren für Unternehmen ab 9 Mitarbeitern.
Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers in Fällen von Verletzung der Gleichbehandlung.
Arbeitgeber können vom Mobbing-Täter die Rückerstattung gezahlter Entschädigungen verlangen.
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Bisheriger:
In Bearbeitung
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gavel
Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2289
Startdatum: 2026-02-26
Sitzung Nr.: 54