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Schutz vor Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Neue Vorschriften stärken den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen spezifische Anti-Mobbing-Verfahren einführen, während Opfer höhere Mindestentschädigungen und leichteren Zugang zu Gerichten erhalten.
Wichtige Punkte
Höhere Mindestentschädigungen: 6-faches Mindestgehalt für Mobbing, 1-faches für Diskriminierung, 3-faches bei wiederholten Verstößen.
Neue Mobbing-Definitionen: klare Abgrenzung zwischen Belästigung (Erniedrigung, Einschüchterung, Isolierung) und berechtigter Arbeitskontrolle.
Schutz vor Arbeitgeber-Rache: Verbot negativer Konsequenzen für Arbeitnehmer, die ihre Rechte durchsetzen.
Pflichtverordnungen: Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern müssen Regeln gegen Mobbing und Diskriminierung festlegen.
Leichterer Zugang zur Gerechtigkeit: Arbeitnehmer muss Diskriminierung nur glaubhaft machen, Arbeitgeber muss Gegenteil beweisen.
Weite Diskriminierungsdefinition: umfasst auch Verwechslungen (z.B. schlechte Behandlung wegen fremder Religion) oder Assoziation mit geschützter Person.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks pracy oraz ustawy - Kodeks postępowania cywilnego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2289
Startdatum: 2026-02-26