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eVerträge-System: Digitale Abwicklung von Arbeits- und Dienstverträgen

Das Gesetz erweitert das IT-System eUmowy um neue Funktionen. Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber und Eltern können Arbeitsverträge digital abschließen, ändern und kündigen. Das System ermöglicht auch den elektronischen Datenaustausch mit der Sozialversicherung und Finanzbehörden.
Wichtige Punkte
Neuer Umfang: System wird in 'eUmowy' umbenannt und deckt Arbeitsverträge, Dienstverträge, Kinderbetreuung und Ehrenamt ab.
Elektronische Signaturen: Verträge können mit vertrauenswürdigem Profil, e-Ausweis oder qualifizierter Signatur unterzeichnet werden.
ZUS-Datenaustausch: Arbeitgeber übermitteln automatisch Beschäftigungsdaten für Sozial- und Krankenversicherung.
Unterstützung ausländischer Arbeitnehmer: System ermöglicht Versand von Arbeitsverträgen mit Ausländern an Arbeitsämter.
Datenschutzverbot: Verbot der Nutzung von Daten für Profiling und automatische Auswahl für Kontrollen.
Unterstützung kleiner Unternehmen: Mikro- und Kleinunternehmen können vorhandene Papierdokumentation ins System übertragen.
Umsetzungsfrist: System innerhalb von 3 Jahren, ZUS-Integration innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-04-17
Dafür 238
Dagegen 179
Enthaltung 21
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o systemie teleinformatycznym do obsługi niektórych umów oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2290
Startdatum: 2026-02-26
Abstimmungsdatum: 2026-04-17
Abstimmung Nr.: 37