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Finanzierung von Unterstützung für behinderte postgraduale Studenten

Neue Vorschriften ermöglichen es Hochschulen, staatliche Zuschüsse zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in postgradualen Studiengängen zu verwenden. Dadurch erhalten diese Studenten Zugang zu Hilfsmitteln wie Gebärdensprachdolmetschern oder Assistenten, die bisher hauptsächlich regulären Studenten und Doktoranden vorbehalten waren.
Wichtige Punkte
Hochschulen können staatliche Zuschüsse nun legal für die Unterstützung behinderter postgradualer Studenten nutzen.
Die Hilfe umfasst unter anderem alternative Prüfungsformen, Assistenzunterstützung, Gebärdensprachdolmetscher und angepasste Lernmaterialien.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft und beinhalten keine zusätzlichen Mittel, sondern eine flexiblere Nutzung bestehender Gelder.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2291
Startdatum: 2026-02-26
Sitzung Nr.: 54