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Obligatorische Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in KROPiK

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung des Nationalen Registers für gekennzeichnete Hunde und Katzen (KROPiK) vor, das von der ARiMR geführt wird. Er führt eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde sowie für Katzen bei Eigentümerwechsel oder Tierheimaufnahme ein und legt Höchstgebühren sowie Strafen fest.
Wichtige Punkte
Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (bis zur ersten Impfung oder Abgabe) und Katzen (bei Eigentümerwechsel oder Tierheimaufnahme).
Einrichtung des öffentlichen Registers KROPiK, verwaltet von der Agentur für Umstrukturierung und Modernisierung der Landwirtschaft.
Festlegung einer Höchstgebühr (gekoppelt an den Durchschnittslohn, ca. 50 PLN) mit möglicher Rückerstattung durch Gemeinden.
Datenzugriff für Dienste und Tierärzte sowie Verwaltung über die App mObywatel für Eigentümer.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2293
Startdatum: 2026-02-26