Neue Entschädigungsregeln für Bauerngruppen: Höhere Fördergrenzen
Dieses Gesetz führt neue Regeln für Entschädigungen aus dem Landwirtschaftlichen Schutzfonds ein, wodurch die maximale Unterstützung für Bauerngruppen auf 300.000 Euro erhöht wird. Ziel ist es, Landwirten, die in Gruppen organisiert sind, besseren finanziellen Schutz zu bieten, wenn Abnehmer ihrer Produkte zahlungsunfähig werden. Die Änderungen gelten sowohl für neue als auch für laufende Entschädigungsfälle.
Wichtige Punkte
Bauerngruppen (z.B. Genossenschaften, Erzeugerorganisationen) können innerhalb von drei Jahren bis zu 300.000 Euro Entschädigung erhalten, wenn sie für verkaufte Agrarprodukte nicht bezahlt wurden.
Für einzelne landwirtschaftliche Erzeuger bleibt die Entschädigungsgrenze bei 50.000 Euro innerhalb von drei Jahren.
Alle Gruppen, die Entschädigung beantragen oder bereits erhalten haben, müssen zusätzliche Erklärungen zu erhaltenen staatlichen Beihilfen einreichen.
Verfahren wegen bestimmter finanzieller Strafen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes eingeleitet wurden, werden eingestellt.
Das Gesetz soll die finanzielle Stabilität von in Gruppen organisierten Landwirten gewährleisten und sie vor den Auswirkungen der Zahlungsunfähigkeit von Abnehmern schützen.
2026-03-13
Dafür
436
Dagegen
0
Enthaltung
0
gavel
Status:
Vom Sejm an den Senat weitergeleitet
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2295
Startdatum: 2026-02-27
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Sitzung Nr.: 53
Abstimmung Nr.: 83