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Agrarschutzfonds: Neue Entschädigungsregeln für Erzeugerverbände

Das Gesetz ändert die Gewährung von Entschädigungen aus dem Agrarschutzfonds. Die Unterstützung für landwirtschaftliche Erzeugerverbände unterliegt nun EU-Regeln für de-minimis-Beihilfen. Neue Dokumentationspflichten werden eingeführt, bereits ausgezahlte Mittel können korrigiert oder zurückgefordert werden.
Wichtige Punkte
Entschädigungen für Erzeugerverbände: Neue EU-Regeln für de-minimis-Beihilfen ersetzen bisherige nationale Vorschriften.
Neue Pflicht: Verbände müssen de-minimis-Erklärungen innerhalb von 14 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes einreichen.
Rückwirkende Kontrolle: Behörden können bereits gezahlte Entschädigungen erhöhen, senken oder widerrufen, wenn EU-Limits überschritten wurden.
Fehlende Unterlagen: Der Entschädigungsbescheid erlischt, das Geld muss zurückgezahlt werden.
Ende der Strafen: Alle laufenden Verfahren über Geldbußen nach Artikel 17 werden eingestellt.
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2026-03-13
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o Funduszu Ochrony Rolnictwa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2295
Startdatum: 2026-02-27
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Abstimmung Nr.: 83