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Änderungen am Landwirtschaftsschutzfonds: neue Beihilferegeln für Erzeugergruppen

Dieses Gesetz ändert die Art und Weise, wie Entschädigungen aus dem Landwirtschaftsschutzfonds gewährt werden. Für landwirtschaftliche Erzeugergruppen wird die Entschädigung nun als eine andere Art von öffentlicher Beihilfe (De-minimis-Beihilfe) behandelt, was ihre Höhe beeinflussen kann. Es führt auch die Verpflichtung zur Einreichung zusätzlicher Erklärungen und Bescheinigungen ein und kann in einigen Fällen die Rückzahlung eines Teils oder der gesamten bereits erhaltenen Entschädigung erforderlich machen.
Wichtige Punkte
Landwirtschaftliche Erzeugergruppen müssen neue De-minimis-Beihilfeerklärungen einreichen, um ihre gewährte Entschädigung zu behalten.
Die Entschädigung für Gruppen kann je nach De-minimis-Beihilfegrenzen erhöht oder verringert werden.
Wenn eine Gruppe die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 14 Tagen einreicht, kann der Entschädigungsbescheid erlöschen und das Geld muss zurückgezahlt werden.
Laufende Strafverfahren wegen Nichtübermittlung von Informationen an den Fonds werden eingestellt.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-03-13
Dafür 436
Dagegen 0
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o Funduszu Ochrony Rolnictwa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2295
Startdatum: 2026-02-27
Abstimmungsdatum: 2026-03-13
Abstimmung Nr.: 83