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Neues Online-Auktionsportal für Steuervollstreckung

Das Gesetz schafft ein neues IT-System (e-Auktionsportal der Steuerverwaltung) für Online-Versteigerungen von gepfändeten Sachen durch Finanzämter. Bürger können so künftig an Vollstreckungsauktionen vollständig online teilnehmen. Das Gesetz führt auch detaillierte Regeln für Online-Gebote, Kautionen und den Verkaufsprozess ein.
Wichtige Punkte
Ein neues staatliches Online-Portal für Vollstreckungsauktionen (e-Auktionen) wird geschaffen.
Auktionen von beweglichen und unbeweglichen Sachen können vollständig online durchgeführt werden.
Die Teilnahme an e-Auktionen erfordert die Erstellung eines Kontos und eine Authentifizierung.
Ein Mindestgebotsschritt (1 % des Startpreises) wird eingeführt.
Die Fristen für die Zahlung der Kaution bei Online-Auktionen werden geändert (2 Werktage vorher).
Neue Regeln gelten auch für Freihandverkäufe über das Internet.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-04-17
Dafür 438
Dagegen 1
Enthaltung 0
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o postępowaniu egzekucyjnym w administracji.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2319
Startdatum: 2026-03-10
Abstimmungsdatum: 2026-04-17
Abstimmung Nr.: 12