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Renten- und Leistungsänderungen für Beamte der Uniformierten Dienste

Ein neues Gesetz ermöglicht es, bestimmte frühere Beschäftigungszeiten im Zolldienst oder in der Nationalen Finanzverwaltung auf die Rentendienstzeit und Motivationsleistungen anzurechnen. Dies bedeutet, dass Beamte und Rentner dieser Dienste Anspruch auf höhere Leistungen oder deren erstmalige Gewährung haben können. Um davon zu profitieren, muss ein Antrag auf eine Bescheinigung bis Ende Juni 2026 eingereicht werden.
Wichtige Punkte
Ausgewählte Arbeitszeiten im Zolldienst (2003-2010) und in der Nationalen Finanzverwaltung (Übergangszeiten) werden auf die Rentendienstzeit angerechnet.
Rentner und Beamte können eine Neuberechnung ihrer Rente oder Motivationsleistung beantragen, was zu einer Erhöhung führen kann.
Anträge zur Bestätigung dieser Zeiträume müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 439
Dagegen 0
Enthaltung 1
gavel
Status:
In Kraft getreten
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_232
Startdatum: 2024-03-06
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Sitzung Nr.: 45
Abstimmung Nr.: 129