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Änderungen bei Pensionen der uniformierten Dienste: neue anrechenbare Zeiten

Dieses Gesetz ermöglicht es Beamten und Pensionären der uniformierten Dienste (z.B. Polizei, Grenzschutz), Beschäftigungszeiten in Zollämtern und der Nationalen Steuerverwaltung auf ihre Dienstpension anrechnen zu lassen. Für einige bedeutet dies eine höhere Pension oder die Möglichkeit eines früheren Ruhestands. Um zu profitieren, muss bis zum 30. Juni 2026 ein Antrag beim Leiter einer KAS-Einheit gestellt werden.
Wichtige Punkte
Arbeitszeiten in Zollämtern (2003-2010) und in KAS-Einheiten (bis zu 8 Jahre und 7 Monate) werden auf die Dienstpension angerechnet.
Um zu profitieren, muss ein Beamter oder Pensionär bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf eine Bescheinigung beim Leiter einer KAS-Einheit stellen.
Die Pension wird neu berechnet, und die Nachzahlung erfolgt ab dem Monat der Antragstellung auf Neuberechnung.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt auch für zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossene Verfahren.
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100%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-11-21
Dafür 439
Dagegen 0
Enthaltung 1
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Senacki projekt ustawy o zmianie ustawy o zaopatrzeniu emerytalnym funkcjonariuszy Policji, Agencji Bezpieczeństwa Wewnętrznego, Agencji Wywiadu, Służby Kontrwywiadu Wojskowego, Służby Wywiadu Wojskowego, Centralnego Biura Antykorupcyjnego, Straży Granicznej, Straży Marszałkowskiej, Służby Ochrony Państwa, Państwowej Straży Pożarnej, Służby Celno-Skarbowej i Służby Więziennej oraz ich rodzin.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 232
Startdatum: 2024-03-06
Abstimmungsdatum: 2025-11-21
Abstimmung Nr.: 129