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KSeF-Aufschub für Kleinstunternehmen: Mehr Zeit für E-Rechnungen

Dieser Gesetzesentwurf verschiebt die obligatorische Nutzung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) für Kleinstunternehmen. Kleine Unternehmen können bis Ende 2027 weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen ausstellen, um Zeit für die Vorbereitung auf die Änderungen zu gewinnen und plötzliche Kosten zu vermeiden. Ziel ist es, die kleinsten Unternehmen vor der Schließung zu schützen und die wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Kleinstunternehmen müssen KSeF nicht zwingend bis zum 31. Dezember 2027 nutzen.
Sie können Rechnungen weiterhin zwei weitere Jahre in Papierform oder elektronisch ausstellen.
Die Änderung soll kleinen Unternehmen helfen, hohe Implementierungskosten zu vermeiden und ihnen mehr Zeit zur Anpassung an das neue System zu geben.
Dies soll die Schließung von Unternehmen durch die kleinsten Unternehmer verhindern.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku od towarów i usług.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2321
Startdatum: 2026-03-10