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Neue Regeln für die Veröffentlichung von Steuerauskünften durch Kommunen

Das Gesetz verpflichtet Bürgermeister, Landräte und Regionalmarschälle, ihre Steuerauskünfte an die nationale Steuerinformation zu senden. Dadurch werden alle Auskünfte in einer öffentlichen Online-Datenbank verfügbar, was Bürgern und Unternehmen den Zugang zu einheitlichen Steuerinformationen erleichtert. Die neuen Regeln gelten auch für Auskünfte, die seit Anfang 2025 erteilt wurden, jedoch mit unterschiedlichen Fristen für die Übermittlung.
Wichtige Punkte
Kommunale Beamte müssen ihre Steuerauskünfte an die nationale Steuerinformation senden.
Alle Auskünfte werden in einem zentralen öffentlichen Online-Bulletin veröffentlicht.
Die Regeln gelten auch für Auskünfte ab dem 1. Januar 2025, mit Fristen bis Ende 2026 oder März 2027.
Auskünfte vor 2025 sind nicht betroffen – sie müssen nicht erneut gesendet werden.
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ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-04-30
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Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Ordynacja podatkowa.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2352
Startdatum: 2026-03-12
Abstimmungsdatum: 2026-04-30
Abstimmung Nr.: 14