Neue Regeln für Kurzzeitmieten: Registrierung, Zustimmungen und lokale Beschränkungen
Dieser Gesetzentwurf führt neue Regeln für Personen ein, die Wohnungen kurzfristig vermieten, z.B. an Touristen. Bürger, die solche Vermietungen betreiben, müssen ihre Tätigkeit bei der Gemeinde registrieren und benötigen möglicherweise die Zustimmung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft oder Genossenschaft. Gemeinden erhalten Instrumente zur Regulierung und Kontrolle von Kurzzeitmieten, um die Ordnung und Sicherheit in Wohngebäuden zu verbessern.
Wichtige Punkte
Obligatorische Registrierung: Jeder, der eine Wohnung kurzfristig (bis zu 30 Tage) vermietet, muss diese Tätigkeit beim Gemeindeamt registrieren und eine Gebühr von bis zu 100 PLN entrichten.
Zustimmung der Gemeinschaft/Genossenschaft: Wenn Sie eine Immobilie vermieten, die nicht Ihr ständiger Wohnsitz ist, benötigen Sie die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder Genossenschaft. Diese kann die Zustimmung bei Störungen der Ordnung oder Sicherheit verweigern.
Lokale Beschränkungen: Gemeinderäte können eigene Regeln einführen, z.B. Verbote von Kurzzeitmieten in bestimmten Gemeindeteilen, Begrenzungen der Miettage pro Jahr oder zusätzliche Sicherheitsanforderungen.
Höhere Gebühren: Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften können die Betriebskosten für kurzfristig vermietete Immobilien erhöhen, wenn diese höhere Kosten verursachen.
Finanzielle Strafen: Das Betreiben einer Vermietung ohne Registrierung, das Überschreiten von Limits oder die Nichteinhaltung anderer Vorschriften wird mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 PLN geahndet.
Übergangszeit: Personen, die bereits Kurzzeitmieten betreiben, haben 12 Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, um die neuen Vorschriften einzuhalten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_2353
Startdatum: 2026-03-12