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Neue Pflichten für kritische Unternehmen und Änderungen im Krisenmanagement

Das Gesetz führt neue Regeln zur Identifizierung und Beaufsichtigung von Unternehmen ein, die wesentliche Dienstleistungen für Staat und Bürger erbringen (z. B. Energie, Verkehr, Wasser). Es verpflichtet diese Unternehmen zur Implementierung von Sicherheitssystemen, zur Meldung schwerwiegender Ausfälle und zur Duldung von Kontrollen. Die Änderungen betreffen auch die Krisenplanung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene und erweitern die Befugnisse der Behörden zur Bekämpfung unbemannter Luft-, Wasser- und Landobjekte.
Wichtige Punkte
Als „kritische Einrichtungen“ eingestufte Unternehmen (z. B. Kraftwerke, Wasserwerke, große Krankenhäuser) müssen Sicherheitsmanagementsysteme einführen, Audits durchführen und einen Sicherheitsbeauftragten benennen.
Es wurde eine 24-Stunden-Meldepflicht für schwerwiegende Vorfälle (erhebliche Störungen) bei den zuständigen Behörden, einschließlich des Regierungszentrums für Sicherheit, eingeführt.
Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Geldstrafen, z. B. bis zu 200.000 PLN für das Versäumnis eines Audits oder die Nichtumsetzung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen.
Die Behörden (Polizei, Grenzschutz, Regierungsschutzamt) erhalten neue Befugnisse zur Zerstörung oder Übernahme der Kontrolle über gefährliche Drohnen, unbemannte Boote und Landfahrzeuge.
In Krisensituationen können die Woiwoden den Verkehr auf öffentlichen Straßen und Schienenwegen vorübergehend einschränken.
Es wird ein Zentrum für maritime Sicherheit eingerichtet, das den Informationsaustausch über Bedrohungen auf See koordinieren soll, auch für Offshore-Windparks und Gas-Terminals.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o zarządzaniu kryzysowym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2355
Startdatum: 2026-03-13