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Novelle des Minderheitengesetzes: Hinzufügung der griechischen Minderheit

Dieses Gesetz erkennt die griechische Minderheit in Polen offiziell an und fügt sie der Liste der nationalen Minderheiten hinzu. Die griechische Gemeinschaft erhält dadurch das Recht auf einen eigenen Vertreter in der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, was ihre Mitsprache in kulturellen und sprachlichen Angelegenheiten stärkt.
Wichtige Punkte
Die griechische Minderheit wird offiziell als nationale Minderheit in Polen anerkannt.
Ein Vertreter der griechischen Minderheit wird Mitglied der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten.
Der zuständige Minister hat 60 Tage Zeit, um das Verfahren zur Berufung dieses Vertreters einzuleiten.
Das Gesetz tritt 6 Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite notifications_active Diesen Entwurf verfolgen
95%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-04-30
Dafür 419
Dagegen 20
Enthaltung 2
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Komisyjny projekt ustawy o zmianie ustawy o mniejszościach narodowych i etnicznych oraz o języku regionalnym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2360
Startdatum: 2026-03-13
Abstimmungsdatum: 2026-04-30
Abstimmung Nr.: 18