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Neue Förderregeln für Landwirte und ländliche Unternehmen

Das Gesetz ändert die Regeln für die Wiederverwendung von Mitteln aus dem EU-Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums. Es führt ein neues Finanzinstrument ein, das Kreditgarantien mit Zinszuschüssen für Landwirte und kleine Unternehmen in ländlichen Gebieten kombiniert. Die Mittel werden nun von der Bank Gospodarstwa Krajowego verwaltet, und die Unterstützung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Wichtige Punkte
Landwirte und kleine ländliche Unternehmen können Kreditgarantien mit Zinszuschüssen („Finanzinstrument Plus“) erhalten.
Programmmittel werden auf einem Konto bei der Bank Gospodarstwa Krajowego verwahrt.
Die Unterstützung wird als De-minimis-Beihilfe (geringfügige öffentliche Beihilfe) gewährt.
Die neuen Regeln gelten auch für bereits an den Haushalt zurückgezahlte Mittel.
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o wspieraniu rozwoju obszarów wiejskich z udziałem środków Europejskiego Funduszu Rolnego na rzecz Rozwoju Obszarów Wiejskich w ramach Programu Rozwoju Obszarów Wiejskich na lata 2014-2020 oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2371
Startdatum: 2026-03-24
Abstimmungsdatum: 2026-04-17
Abstimmung Nr.: 44