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Kostenlose Rechtshilfe für Zeugen vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Ein neues Gesetz führt das Recht auf einen kostenlosen Rechtsanwalt für einkommensschwache Personen ein, die vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen werden. Diese Person kann einen Antrag auf einen gerichtlich bestellten Anwalt stellen, dessen Kosten von der Kanzlei des Sejm getragen werden. Diese Änderung soll eine gleichberechtigte Behandlung und einen echten Zugang zu rechtlicher Hilfe gewährleisten, unabhängig von der finanziellen Situation des Zeugen.
Wichtige Punkte
Eine vor einen Untersuchungsausschuss geladene Person, die sich keinen Anwalt leisten kann, kann einen kostenlosen erhalten.
Der Antrag auf einen kostenlosen Anwalt muss schriftlich und spätestens vor der ersten Anhörung gestellt werden.
Die Kosten der gerichtlich bestellten Rechtshilfe trägt die Kanzlei des Sejm, nicht die geladene Person.
Die neuen Regelungen treten 6 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Senacki projekt ustawy o zmianie ustawy o sejmowej komisji śledczej.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2373
Startdatum: 2026-03-24