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Änderungen beim Europäischen Haftbefehl und grenzüberschreitenden Vernehmungen

Das Gesetz ändert die Regeln zum Europäischen Haftbefehl. Es führt neue Verfahren für Vernehmungen und vorübergehende Überstellungen gesuchter Personen zwischen EU-Ländern ein. Für Bürger bedeutet dies: Wenn Sie in einem anderen EU-Land gesucht werden, können Sie in Polen vernommen oder vorübergehend überstellt werden und nach Verfahrensende zur Strafverbüßung nach Polen zurückkehren.
Wichtige Punkte
Ein Gericht kann der Vernehmung einer gesuchten Person in Polen zustimmen, bevor über ihre Überstellung in ein anderes EU-Land entschieden wird.
Gesuchte Personen, die polnische Staatsbürger sind oder in Polen wohnen, können unter der Bedingung überstellt werden, dass sie nach Verfahrensende nach Polen zurückkehren.
Neue Regeln klären das Vorgehen, wenn eine bereits von einem anderen Land überstellte Person aufgrund eines neuen Europäischen Haftbefehls gesucht wird.
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy - Kodeks postępowania karnego.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2387
Startdatum: 2026-03-26