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Günstigerer Strom: Mehrwertsteuersenkung und Abschaffung von Zusatzgebühren auf Rechnungen.

Das Gesetz senkt die Stromrechnungen für Haushalte und Unternehmen durch eine niedrigere Mehrwertsteuer und die Abschaffung versteckter Gebühren erheblich. Die Kosten der Energiewende werden nun aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) finanziert und nicht mehr direkt von den Bürgern getragen. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Wichtige Punkte
Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom von 23 % auf 5 %.
Abschaffung (auf 0 PLN) der Kapazitäts-, Erneuerbare-Energien-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Übergangsgebühren auf Stromrechnungen.
Begrenzung der Gewinne von Energieverteilern und -übertragern durch eine gesetzliche Grenze für die Kapitalrendite.
Geschätzte Senkung der Stromkosten um etwa 33 % für Haushalte und 20 % für Unternehmen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Przedstawiony przez Prezydenta Rzeczypospolitej Polskiej projekt ustawy o zmianie niektórych ustaw w celu obniżenia kosztów energii elektrycznej oraz finansowaniu systemów wsparcia energetyki ze środków z handlu uprawnieniami do emisji CO2.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2393
Startdatum: 2026-03-27