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Änderungen im Reiserecht: Gutscheine statt Rückerstattungen

Dieses neue Gesetz erlaubt Reiseveranstaltern, Gutscheine für zukünftige Reisen anzubieten, anstatt Geld zurückzuzahlen, wenn eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z. B. Pandemie) storniert wird. Der Reisende muss dem Gutschein zustimmen, und sein Wert darf nicht geringer sein als der gezahlte Betrag. Die gezahlten Gelder bleiben finanziell abgesichert.
Wichtige Punkte
Statt einer Rückerstattung für eine stornierte Reise (z. B. wegen einer Pandemie) können Sie einen Gutschein für eine zukünftige Reise erhalten, aber nur, wenn Sie zustimmen.
Der Gutschein muss mindestens so viel wert sein, wie Sie für die ursprüngliche Reise bezahlt haben.
Das von Ihnen gezahlte Geld ist durch die finanzielle Absicherung des Reiseveranstalters geschützt.
Sie können den Gutschein innerhalb eines Jahres nach Zustimmung einlösen; mit Zustimmung beider Seiten kann die Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Komisyjny projekt ustawy o zmianie ustawy o imprezach turystycznych i powiązanych usługach turystycznych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2412
Startdatum: 2026-04-14