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Kinderschutz: Keine Gebühren mehr für Sozialhilfeheime für Minderjährige.

Dieses Gesetz befreit Kinder und Jugendliche (Minderjährige) von der Pflicht, für den Aufenthalt erwachsener Verwandter in Sozialhilfeheimen zu zahlen. Dadurch werden Minderjährige nicht mit Schulden belastet oder verlieren ihre Ersparnisse, wie z.B. Waisenrenten, zur Deckung dieser Kosten. Die Änderung zielt darauf ab, die finanzielle Sicherheit der jüngsten Bürger zu stärken.
Wichtige Punkte
Kinder und Jugendliche (Minderjährige) müssen nicht mehr für den Aufenthalt ihrer erwachsenen Verwandten in Sozialhilfeheimen aufkommen.
Die Änderung schützt das Vermögen von Minderjährigen, z.B. Waisenrenten, davor, für Gebühren von Sozialhilfeheimen verwendet zu werden.
Die Pflicht zur Deckung dieser Kosten, falls keine anderen Verpflichteten vorhanden sind, fällt auf die Gemeinde, aus der die Person in das Sozialhilfeheim eingewiesen wurde.
Das Gesetz tritt 3 Monate nach seiner Verkündung in Kraft.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o pomocy społecznej.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2415
Startdatum: 2026-04-14