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Elektronische Steuerbücher und neue KSt-Sätze

Das Gesetz führt die Pflicht zur elektronischen Führung und Übermittlung von Steuerbüchern an das Finanzamt ein. Es ändert auch die Fristen für die Übermittlung von Geschäftsbüchern durch Unternehmen und erhöht den KSt-Satz für bestimmte Einkünfte von 23% auf 27%.
Wichtige Punkte
Unternehmer müssen Einnahmen- und Ausgabenbücher sowie Anlagenverzeichnisse elektronisch führen und an das Finanzamt elektronisch übermitteln – bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung (für das Einnahmen- und Ausgabenbuch und das Anlagenverzeichnis) oder bis 31. Juli (für Geschäftsbücher).
Die Vollmacht zur Online-Abgabe von Steuererklärungen umfasst automatisch auch die Unterzeichnung und Übermittlung von Steuerbüchern – keine separate Vollmacht erforderlich.
Unternehmen haben mehr Zeit für die Übermittlung von Geschäftsbüchern – die Frist verlängert sich vom 3. auf den 7. Monat nach Ende des Steuerjahres.
Die Körperschaftsteuer für bestimmte Einkünfte steigt von 23% auf 27%.
Bestimmte Gruppen von Unternehmen können von der Pflicht zur elektronischen Buchführung befreit werden – Einzelheiten werden durch Durchführungsbestimmungen geregelt.
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku dochodowym od osób fizycznych, ustawy o podatku dochodowym od osób prawnych oraz ustawy o zryczałtowanym podatku dochodowym od niektórych przychodów osiąganych przez osoby fizyczne.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2445
Startdatum: 2026-04-16