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Änderungen der Raumplanung: neue Investitionsregeln und Digitalisierung

Das Gesetz führt klarere Regeln für Investoren ein, die Wohnungen und öffentliche Einrichtungen bauen. Es erleichtert die Kombination von Hauptinvestitionen mit begleitenden Maßnahmen, beschleunigt Gerichtsverfahren und setzt die Digitalisierung räumlicher Unterlagen durch.
Wichtige Punkte
Ergänzende Investitionen: Gemeinden können Schulen, Kindergärten, Straßen und Wohnungen leichter als Teil größerer Projekte planen
Schnellere Verfahren: Beschwerden gegen Investitionspläne werden innerhalb von 2 Monaten statt längerer Zeiträume geprüft
Vollständige Digitalisierung: Anträge auf Bauvoraussetzungen und Standort werden nur elektronisch oder schriftlich auf offiziellen Formularen eingereicht
Stadtschutz: Einführung von Innenstadtbebauungsgebieten mit breiteren Investitionsmöglichkeiten
Neue Regeln für Investoren: Gemeinden können architektonische Konzepte vor der Planungsgenehmigung verlangen
Kostentransparenz: Investoren können sich freiwillig verpflichten, die Kosten der Planerstellung zu decken
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54%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2026-04-30
Dafür 241
Dagegen 3
Enthaltung 205
Vollständige Ergebnisse open_in_new
gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o planowaniu i zagospodarowaniu przestrzennym oraz niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2459
Startdatum: 2026-04-21
Abstimmungsdatum: 2026-04-30
Abstimmung Nr.: 29