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Steuerbefreiung für Spenden zur Hochwasserhilfe

Das Gesetz führt eine Steuerbefreiung für Spenden ein, die für die Beseitigung der Folgen der Überschwemmung im September 2024 in bestimmten Gemeinden verwendet werden. Empfänger solcher Spenden zahlen keine Steuer, wenn sie die festgelegten Bedingungen und Fristen erfüllen.
Wichtige Punkte
Spenden für die Hochwasserhilfe vom September 2024 sind steuerfrei, wenn sie bis Ende 2026 für diesen Zweck verwendet werden.
Der Empfänger muss eine Erklärung über die beabsichtigte Verwendung abgeben; andernfalls ist die Steuer bis zum 31. Januar 2027 fällig.
Bereits gezahlte Steuern können innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt der Spende zurückgefordert werden.
Die Befreiung gilt nur für in den Verordnungen zu besonderen Hochwasserhilfemaßnahmen genannte Gemeinden.
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Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o podatku od spadków i darowizn.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2489
Startdatum: 2026-04-30