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PPK: elektronische Aufforderungen und Ende der COVID-Vorschriften

Das Gesetz ändert die Art und Weise, wie Arbeitgeber benachrichtigt werden, wenn sie keine Vereinbarungen zur Verwaltung der Arbeitnehmerkapitalpläne unterzeichnen. Die Aufforderungen werden nun elektronisch über das ZUS-Profil zugestellt. Das Gesetz hebt auch eine der während der COVID-19-Pandemie eingeführten vorübergehenden Vorschriften auf.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber, die keine PPK-Vereinbarung unterzeichnet haben, erhalten eine elektronische Aufforderung über ihr ZUS-Profil statt per Einschreiben.
Auf die Aufforderung haben Arbeitgeber 30 Tage Zeit, eine PPK-Vereinbarung zu unterzeichnen oder über eine Vereinbarung mit einer anderen Institution zu informieren.
Die Aufforderung gilt 14 Tage nach der Bereitstellung im System als zugestellt, auch wenn sie nicht geöffnet wurde.
Der Polnische Entwicklungsfonds trägt die Kosten der ZUS für die Bearbeitung dieser Aufforderungen.
Artikel 31zy des COVID-Gesetzes wird aufgehoben – Ende einer der vorübergehenden Pandemie-Maßnahmen.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o pracowniczych planach kapitałowych oraz ustawy o szczególnych rozwiązaniach związanych z zapobieganiem, przeciwdziałaniem i zwalczaniem COVID-19, innych chorób zakaźnych oraz wywołanych nimi sytuacji kryzysowych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2497
Startdatum: 2026-05-06