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Reform des Registerpfandrechts: Zeitlimits und digitales Register

Das Gesetz führt eine 20-jährige Befristung für Registerpfandrechte ein, die um weitere 10 Jahre verlängert werden kann. Es wandelt das Pfandregister in ein vollständig digitales System um, was den Zugang zu Informationen erleichtert und Verfahren beschleunigt. Die Änderungen betreffen Personen, die Kredite für Fahrzeuge und andere bewegliche Sachen aufnehmen.
Wichtige Punkte
Registerpfandrechte erlöschen automatisch nach 20 Jahren, sofern nicht um weitere 10 Jahre verlängert – zuvor gab es keine solche Begrenzung.
Das Pfandregister wird vollständig digital – Anträge und Auszüge können online bearbeitet werden.
Gerichte prüfen Antragstellerdaten gegen die PESEL- und REGON-Register – dies erhöht die Transaktionssicherheit.
Bei Fahrzeugpfandrechten werden Erlöschungsinformationen automatisch an das Fahrzeugregister übermittelt – Käufer können den Rechtsstatus leichter prüfen.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Rządowy projekt ustawy o zmianie ustawy o zastawie rejestrowym i rejestrze zastawów oraz ustawy - Prawo o ruchu drogowym.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2498
Startdatum: 2026-05-06