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Verlängerung des Verbots von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus

Die polnische Regierung will das Verbot, an der Grenze zu Belarus Anträge auf internationalen Schutz (Asyl) zu stellen, um weitere 60 Tage verlängern. Das bedeutet, dass Personen, die diese Grenze überqueren, in der Regel keinen Asylantrag in Polen stellen können, mit Ausnahme schutzbedürftiger Gruppen. Die Entscheidung wirkt sich auf die Grenzsicherheit und die Situation von Migranten aus.
Wichtige Punkte
Das Verbot von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus wird um weitere 60 Tage ab dem 21. Mai 2026 verlängert.
Die Einschränkung gilt nicht für schutzbedürftige Gruppen (z. B. Kinder, Schwangere), die weiterhin Anträge stellen können.
Die Regierung argumentiert, dass die Grenzsituation weiterhin eine Sicherheitsbedrohung darstellt und das Verbot abschreckend wirkt.
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Zusätzliche Informationen
Wniosek Rady Ministrów o wyrażenie przez Sejm Rzeczypospolitej Polskiej zgody na przedłużenie czasowego ograniczenia prawa do złożenia wniosku o udzielenie ochrony międzynarodowej na granicy państwowej z Republiką Białorusi.
Drucknummer: WNIOSEK 2501
Startdatum: 2026-05-06