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Änderungen bei Straßengebühren und Fahrerausbildung

Das Gesetz führt Änderungen der Vorschriften über elektronische Gebühren für Nationalstraßen ein und integriert Branchenkompetenzzentren in das System der Fahrerausbildung und des Fahrerregisters.
Wichtige Punkte
Festlegung von Bußgeldern für Verstöße gegen die elektronische Mautpflicht: 1.500 PLN bei Nichtzahlung und 750 PLN bei unvollständiger Zahlung.
Integration von Branchenkompetenzzentren in das Fahrerausbildungssystem und Erfassung ihrer Daten im zentralen Fahrerregister.
Möglichkeit der Erstattung ungenutzter Mittel auf Antrag (einzureichen innerhalb von 6 Monaten) für Fahrzeuge, die nicht mehr der elektronischen Mautpflicht unterliegen.
Ermöglichung der Nutzung zertifizierter Fahrsimulatoren für besondere Bedingungen durch Ausbildungseinrichtungen oder des Abschlusses von Verträgen mit Fahrsicherheitszentren.
Verlängerung der in Art. 27 des Änderungsgesetzes zum Regierungsfonds für Straßenentwicklung genannten Frist bis zum 31. Dezember 2028.
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Bisheriger:
Vom Haus verabschiedet
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gavel
Status:
Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Poselski projekt ustawy o zmianie ustawy o drogach publicznych oraz o zmianie niektórych innych ustaw.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2552
Startdatum: 2026-05-12