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Persönliche Anlagekonten und neue Vermögenssteuer

Das Gesetz schafft eine neue Art von Spar- und Anlagekonto für Privatpersonen, das persönliche Anlagekonto (OKI). Es führt eine neue jährliche Steuer auf in diesen Konten gehaltene Vermögenswerte ein, mit Befreiungen bis zu 100.000 PLN. Die Änderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Wichtige Punkte
Neues OKI-Anlagekonto: für jeden Erwachsenen verfügbar, bei Banken, Brokern, Investmentfonds, Versicherungsfonds oder freiwilligen Pensionsfonds. Mehrere OKIs gleichzeitig möglich.
Neue Vermögenssteuer: Jahressatz von ca. 0,1-0,85% (abhängig von NBP-Sätzen), berechnet aus dem durchschnittlichen Vermögenswert über alle OKI-Konten.
Steuerbefreiungen: bis zu 25.000 PLN jährlich für Bargeld und Staatsanleihen; bis zu 100.000 PLN für Aktien polnischer Unternehmen, Investmentfondsanteile und Pensionsfondsanteile (unter Bedingungen).
Steuererklärung über e-Finanzamt: Kontoinformationen nur elektronisch verfügbar; Steuererklärungen automatisch oder manuell zwischen 15. März und 31. Mai.
Schutz bei Insolvenz der Institution: 45 Tage für Abhebung oder Übertragung auf ein anderes OKI, wenn eine Bank oder ein Fonds seine Lizenz verliert oder liquidiert wird.
Verbotene Nutzung des OKI-Namens: Geldstrafen bis zu 1 Mio. PLN oder 3 Jahre Haft für unbefugte Verwendung der Bezeichnung „persönliches Anlagekonto".
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Rządowy projekt ustawy o osobistych kontach inwestycyjnych.
Drucknummer: PROJEKT USTAWY 2580
Startdatum: 2026-05-15