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Änderung des Gesetzes über landwirtschaftliche Genossenschaften: Reduzierung der Mindestmitgliederzahl

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Zusammenschluss von Landwirten zu erleichtern, indem die Mindestzahl der Gründer und Mitglieder einer Genossenschaft auf vier reduziert wird. Darüber hinaus führt der Entwurf eine Begrenzung des Stimmrechts eines einzelnen Mitglieds auf 25% in Genossenschaften ein, die ausschließlich aus juristischen Personen bestehen.
Wichtige Punkte
Reduzierung der Mindestanzahl an Landwirten, die für die Gründung und den Betrieb einer Genossenschaft erforderlich sind, auf vier.
Einführung einer Stimmrechtsbegrenzung von 25% in der Generalversammlung für ein einzelnes Mitglied in Genossenschaften, die nur aus juristischen Personen bestehen.
Das Gesetz tritt 14 Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Status:
In Bearbeitung
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 10_259
Startdatum: 2024-03-20